
Hochsicherheitslabore
der Schutzstufe 3 und 4
Um
künftigen Forschungsaktivitäten eine Basis zu bieten
und eventuellen bioterroristischen Anschlägen vorbeugen
zu können, verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland
verschiedene BSL4-Labore zu errichten.
Die Hochsicherheitslabore
unterteilen sich in Labore nach Gentechnikgesetz und nach
Biostoffverordnung.
ln diesen Laboren wird mit u. a.
gentechnisch veränderten,
humanpatogenen Erregern geforscht sowie Forschungen mit
veterinären Aufgabenstellungen durchgeführt.
Alle drei
Labore im humanpatogenen Bereich, die in Deutschland realisiert
werden, werden durch die Weber & Partner GmbH geplant und
die Ausführung überwacht. Architektur Robert Koch-Institut,
Berlin (Fotos oben): Prof G. Henn, München.