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Hochsicherheitslabore der Schutzstufe 3 und 4

Um künftigen Forschungsaktivitäten eine Basis zu bieten und eventuellen bioterroristischen Anschlägen vorbeugen zu können, verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland verschiedene BSL4-Labore zu errichten.

Die Hochsicherheitslabore unterteilen sich in Labore nach Gentechnikgesetz und nach Biostoffverordnung.

ln diesen Laboren wird mit u. a. gentechnisch veränderten, humanpatogenen Erregern geforscht sowie Forschungen mit veterinären Aufgabenstellungen durchgeführt.

Alle drei Labore im humanpatogenen Bereich, die in Deutschland realisiert werden, werden durch die Weber & Partner GmbH geplant und die Ausführung überwacht. Architektur Robert Koch-Institut, Berlin (Fotos oben): Prof G. Henn, München.


Wussten Sie...?
Promille im Hochsicherheitslabor
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Wussten Sie, dass Hochsicherheitslabore der Schutzstufe 4 technisch luftdicht ausgeführt werden müssen? Eine Leckluftrate im Promillebereich ist behördlich vorgeschrieben (0,2 ‰ des Sollvolumenstroms als maximale Leckluftrate).
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Zum Vergleich:
Sehr dichte Luftkanäle erlauben ca. 2 % des Volumenstroms als Leckluftrate.
 
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